Forschungsstelle für nationales und internationales Verfahrensrecht
Die Stärke des Rechts zeigt sich erst in seiner Realisierung. In Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung gewährleistet das Verfahrensrecht die Rechte des Einzelnen, die objektive Rechtsordnung und die Vorgaben des Verfassungsrechts. Das gilt für die verschiedenen gerichtlichen Verfahrensordnungen. Es gilt aber auch für alternative außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen.
Die Forschungsstelle dient der übergreifenden wissenschaftlichen Untersuchung des nationalen und internationalen Verfahrensrechts und ist als Schnittstelle von Forschung, Lehre, Praxis und Rechtspolitik konzipiert. Im Jahr 2014 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eingerichtet, ist sie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht angesiedelt und dient dabei freilich der Besinnung der Rechtswissenschaft „auf gemeinsame Fundamente, der Vermeidung kleinteiliger Forschung und der Überwindung der gegenseitigen Isolierung der Lehrstühle“*. Wirkungsgeschichte, Dogmatik, Rechtspolitik, Praxis und Didaktik des Prozessrechts sind Gegenstand der Forschungsprojekte, Publikationen, Seminare und Kolloquia. Von besonderem Interesse ist dabei immer auch der Bezug des Verfahrensrechts zum materiellen Recht und zu anderen Fachdisziplinen. Deren Grenzbereiche und gegenseitige Beeinflussung zeigen die Bedeutung des Verfahrensrechts für die nationale, europäische und internationale Rechtswirklichkeit.
* Wissenschaftsrat, Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen v. 09.11.2012, S. 35 u. 40.