Mediation
Was ist Mediation?
Gemäß § 1 Mediationsgesetz ist eine Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines_r Mediators_in freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Der_ie Mediator_in schafft dabei einen Rahmen, in dem die Parteien angesichts ihrer Interessen und Bedürfnisse Kooperationsprozesse vereinbaren, die den Anlasskonflikt zu einem gemeinsamen Ausgangspunkt abgestimmten Verhaltens werden lassen.
Die Mediation nutzt hierbei Erfahrungen und Erkenntnisse der (Sozial-)Psychologie, der Rechts- und Sozialwissenschaften, der Erwachsenenpädagogik sowie aus Politik und Wirtschaft. Sie wird sowohl in Zivilsachen als auch in der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit eingesetzt. Oftmals sind die Parteien hierbei persönlich, räumlich oder vertraglich verbunden und arbeiten auf eine schnelle und einvernehmliche Konfliktlösung hin, die ein weiteres Auskommen miteinander ermöglicht.
Kommunikations- und Vermittlungskompetenzen, wie sie ein_e Mediator_in benötigt, unterstützen auch die klassische anwaltliche Tätigkeit, sei es bei der Sachverhaltsermittlung im Kontakt mit den Mandanten, sei es bei Verhandlungs- und Einigungssituationen bei Gericht.
Die Basisausbildung in Form eines modularen Qualifikationsstudiums unterstützt die Entwicklung einer rollenkompetenten, professionellen Persönlichkeit.
Ein weiteres zukünftiges Arbeitsfeld wird sich aufgrund des neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes ergeben. Dieses erfordert, dass dem Verbraucher zukünftig außergerichtliche Streitbeilegungsstellen für jene Streitigkeiten, die sich auf einen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag beziehen, zur Verfügung stehen.